Bei ambulanten Kuren übernehmen wir die Behandlungskosten und Heilmittel wie zum Beispiel Krankengymnastik. Bei stationären Kuren zahlen wir darüber hinaus auch die Unterbringung. In beiden Fällen zahlen Sie die gesetzlichen Zuzahlungen.
Weitere Details
Kosten für ambulante Kur
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe tragen Sie selbst. Wir unterstützen Sie dabei mit einem Zuschuss von 100 Euro, wenn die Kur 21 Tage oder länger dauert.
Chronisch kranke Kleinkinder, die noch vor ihrem 6. Geburtstag eine Kur beginnen, erhalten 25 Euro Zuschuss je Kalendertag. Chronisch krank bedeutet, dass sie dauerhaft ärztlich behandelt werden müssen.
Kosten für stationäre Kur
Auch für die Fahrkosten - ggf. abzüglich eines Eigenanteils - kommen wir auf. Der praktische Fahrkartenservice der TK macht Ihnen die An- und Abreise leicht.
Ihre gesetzlichen Zuzahlungen
Maßnahme | Höhe der Zuzahlung für Versicherte |
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Ambulante Vorsorge-Kur | 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. |
Stationäre Vorsorge-Kur | 10 Euro pro Tag der Maßnahme. An- und Abreisetag zählen jeweils als 1 Tag. |
Mutter- und Vater-Kind-Kur | 10 Euro pro Tag der Maßnahme. An- und Abreisetag zählen jeweils als 1 Tag. |
Sie zahlen Ihren Eigenanteil direkt an die Einrichtung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts dazu bezahlen.
Eigenanteile nur bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze
Wenn wir die Kosten für die Kur übernehmen, können Sie sich bei uns von den Zuzahlungen befreien lassen. Eigenanteile leisten Sie nur bis zu einer bestimmten Grenze, die sich nach Ihrem persönlichen Einkommen oder Ihrem Familien-Einkommen richtet.
Lesen Sie mehr über die Befreiung von der Zuzahlung .