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Kontakt

Bei ambulanten Kuren übernehmen wir die Behandlungskosten und Heilmittel wie zum Beispiel Krankengymnastik. Bei stationären Kuren zahlen wir darüber hinaus auch die Unterbringung. In beiden Fällen zahlen Sie die gesetzlichen Zuzahlungen.

Weitere Details

Kosten für ambulante Kur

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe tragen Sie selbst. Wir unterstützen Sie dabei mit einem Zuschuss von 100 Euro, wenn die Kur 21 Tage oder länger dauert.

Chronisch kranke Kleinkinder, die noch vor ihrem 6. Geburtstag eine Kur beginnen, erhalten 25 Euro Zuschuss je Kalendertag. Chronisch krank bedeutet, dass sie dauerhaft ärztlich behandelt werden müssen.

Kosten für stationäre Kur

Auch für die Fahrkosten - ggf. abzüglich eines Eigenanteils - kommen wir auf. Der praktische Fahrkartenservice der TK macht Ihnen die An- und Abreise leicht.

Ihre gesetzlichen Zuzahlungen

MaßnahmeHöhe der Zuzahlung für Versicherte
Ambulante Vorsorge-Kur10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Stationäre Vorsorge-Kur10 Euro pro Tag der Maßnahme. An- und Abreisetag zählen jeweils als 1 Tag.
Mutter- und Vater-Kind-Kur10 Euro pro Tag der Maßnahme. An- und Abreisetag zählen jeweils als 1 Tag.

Sie zahlen Ihren Eigenanteil direkt an die Einrichtung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts dazu bezahlen.

Eigenanteile nur bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze

Wenn wir die Kosten für die Kur übernehmen, können Sie sich bei uns von den Zuzahlungen befreien lassen. Eigenanteile leisten Sie nur bis zu einer bestimmten Grenze, die sich nach Ihrem persönlichen Einkommen oder Ihrem Familien-Einkommen richtet.

Lesen Sie mehr über die  Befreiung von der Zuzahlung .