Hautkrebs-Früherkennung für unter 35-Jährige in Westfalen-Lippe
Besonderes Behandlungsangebot
TK-Versicherte können bereits ab einem Alter von 15 Jahren an einer Früherkennungs-Untersuchung für Hautkrebs teilnehmen.
Besondere Behandlungsangebote der TK
Mehr erfahren zu besonderen BehandlungsangebotenDas Wichtigste in Kürze
- Erkrankungsbereich: Neubildungen der Haut
- Untersuchung: Hautkrebs-Früherkennung, Ganzkörperuntersuchung
- Untersuchungsregion: Nordrhein-Westfalen, Westfalen-Lippe
- Zugangsmöglichkeit: bundesweit
Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt.
Details zur Behandlung
Wir haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Danach können Sie bereits zwischen 15 und 34 Jahren bei den am Vertrag teilnehmenden Hautärzt:innen alle 24 Monate die Hautkrebs-Früherkennungs-Untersuchung wahrnehmen. Die gesetzlichen Hautkrebs-Screenings ohne besondere Regelung beginnen erst ab dem Alter von 35 Jahren.
Bei dieser Untersuchung wird Ihre Krankengeschichte erhoben und Ihre Haut gründlich von Kopf bis Fuß begutachtet. Die Ärztin oder der Arzt bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Auffällige Hautveränderungen werden, soweit noch nicht geschehen, durch eine Hautärztin oder einen Hautarzt weiter untersucht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Bis zu einem Alter von 34 Jahren können Sie sich alle 24 Monate auf Hautkrebs untersuchen lassen.
- Sie werden bei der Hautkrebs-Früherkennung nach anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien untersucht.
- Hautkrebs kann früh erkannt und in der Regel erfolgreich behandelt werden.
So nehmen Sie teil
Ihre Teilnahme ist freiwillig.
Nach dem Erstgespräch in der am Vertrag teilnehmenden Praxis unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung zur besonderen Versorgung. Diese geben Sie dort zurück. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie sich in der Praxis über Ihr Smartphone oder ein Tablet durch Scannen eines QR-Codes auf der Teilnahmeerklärung elektronisch in den Vertrag einschreiben.
Bindungsfrist
Für die Untersuchung sind Sie an die am Vertrag teilnehmenden Praxen gebunden. Ihre Behandlung und die Bindungsfrist enden mit Abschluss der Untersuchung.
Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
So nehmen Sie Kontakt auf
Sie möchten wissen, welche Arztpraxen in Ihrer Nähe an diesem Angebot teilnehmen? Auf der Internetseite unseres Vertragspartners werden die teilnehmenden Ärzt:innen für Hautkrankheiten veröffentlicht, die an diesem Vertrag teilnehmen.
Besuchen Sie bitte dazu folgende Website: kvwl.de.
Dort finden Sie die "Arzt- und Psychotherapeutensuche". Zuerst wählen Sie den gewünschten Ort aus, an dem Sie das Angebot nutzen möchten. Unter "Fachgebiet/Schwerpunkt" wählen Sie dann den Eintrag "Haut- und Geschlechtskrankheiten" aus. Danach wählen Sie bitte in der Eingabemaske über "Weitere Suchkriterien" im Feld "Sonderleistung/Therapieverfahren" den Eintrag "Hautkrebsscreening" aus.
Um zu erfahren, ob die Hautärztin oder der Hautarzt auch unser Angebot erbringt, fragen Sie dort bitte nach. Sie können sich auch direkt an die koordinierende Stelle wenden:
Kassenärztliche Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Str. 4-6
44141 Dortmund
Fragen zum Angebot
Unser Team für ambulante Leistungen berät Sie gern:
Tel. 040 - 46 06 62 01 90
Mo. - Do. 8 - 18 Uhr
Fr. 8 - 16 Uhr