Die elektronische Patientenakte ab 2025
Ab Januar 2025 wird für Sie automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Und die lohnt sich: Mit der ePA haben Sie alle Ihre medizinischen Daten immer dabei - ganz ohne Papierkram. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie jederzeit widersprechen (Opt-out-Regelung). Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden, wenn sich etwas an den gesetzlichen Regelungen zur ePA ändert.
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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der zentrale Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Sie befindet sich auf einem virtuellen Server (Cloudspeicher) in der Telematik-Infrastruktur. Das ist ein bundesweites Netzwerk für sicheren Datentransfer im Gesundheitswesen. Auf die ePA zugreifen können nur zugelassene Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser - und Sie. Ihre Behandlungsdokumente und -daten werden darin von Ärzten und Ärztinnen gespeichert, damit sie sich austauschen können. Ein Verlust von Informationen wird somit während des Behandlungszeitraums verhindert und die Qualität der Versorgung verbessert.
Sicherheit
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und schutzwürdigsten Daten überhaupt. Darum steht die Sicherheit Ihrer Daten für uns an 1. Stelle. In der Telematik-Infrastruktur sind Ihre Daten mehrfach verschlüsselt. Es ist somit ausgeschlossen, dass wir oder andere nichtberechtigte Personen darauf zugreifen können.
Dokumente und Berechtigung
Damit eine Praxis Ihre ePA lesen oder darin zum Beispiel Dokumente abspeichern kann, müssen Sie sie berechtigen. Die Berechtigung erteilen Sie ganz einfach in der Praxis: Sie stecken Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ins Lesegerät. Für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen darf die Praxis dann auf Ihre ePA zugreifen.
Vorteile der ePA
Mit Ihrer elektronischen Patientenakte haben Sie Ihre Gesundheitsdaten immer dabei, ohne schwere Hefter oder Ordner. Arztbriefe, Befunde und Diagnosen sind schnell zur Hand, gerade wenn es darauf ankommt: während Ihrer Behandlung. Ihre Ärzte und Ärztinnen können Sie so einfacher, individueller und sicherer behandeln. Sie können sich über die ePA miteinander austauschen und wissen beispielsweise besser über Ihre Vorerkrankungen Bescheid.
Zugang zur ePA für TK-Versicherte: TK-Safe
Möchten Sie auf Ihre ePA zugreifen? Dann nutzen Sie dafür TK-Safe. Mit TK-Safe können Sie sogar selbst persönliche Dokumente in Ihre ePA laden. Und Sie sehen viel mehr als nur die eingestellten Dokumente und Daten:
- Infos zu Ihren Impfungen
- Ihre anstehenden Vorsorge-Untersuchungen
- die mit uns abgerechneten Medikamente und Leistungen
TK-Safe
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V
Hier die für 2025 geltenden Informationen für die ePA nach § 343 SGB V zum Herunterladen:
Informationen nach § 343 SGB V ab 2025
FAQ
Möchten Sie der Anlage Ihrer ePA widersprechen?
Das können Sie jederzeit bequem über Meine TK machen.
Bis spätestens Ende des Jahres 2024 werden wir alle TK-Versicherten mit der Post informieren und Ihnen die Möglichkeit eines Widerspruchs bieten. Mit dem Brief erhalten Sie ein Einmal-Kennwort, das Sie für den Widerspruch nutzen können.
Sind Sie schon bei Meine TK registriert?
Haben Sie einen Brief mit Einmal-Kennwort bekommen?
Die Alternative: per Post
Sie können uns den Widerspruch formlos auch an diese Adresse schicken (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse
20910 Hamburg
Hilfe bei technischen Schwierigkeiten
Haben Sie technische Schwierigkeiten mit diesem Service? Wir unterstützen Sie gerne.
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