Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie - auch dann, wenn Sie am Anfang Ihrer Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten.
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Ausnahme bei Abfindung
Erhalten Sie von Ihrem letzten Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung, sprich eine Abfindung, tragen Sie die Beiträge selbst - in der Regel in Form einer freiwilligen Weiterversicherung . Dies gilt, bis Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Unsere Spezialisten aus dem Bereich Mitgliedschaft und Beiträge informieren Sie gern zu Ihrer persönlichen Situation - Sie erreichen sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 460 66 10 10.