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Das Arbeitslosengeld II wurde im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung zum 01.01.2023 in "Bürgergeld" umbenannt. Damit verbunden sind weitreichende Änderungen der Leistung. Für Ihre Versicherung bei der TK änderte sich dadurch jedoch nichts. Die Umstellung erfolgte automatisch durch die Jobcenter. Sie müssen uns nicht über die Änderung informieren.