Nein. Waren Sie bis zur Arbeitslosigkeit privat versichert, können Sie sich unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen und weiter privat versichert bleiben.
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Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Chance zu nutzen und wieder von den Vorteilen der TK zu profitieren. Zum Beispiel von der beitragsfreien Mitversicherung von Angehörigen, stabilen Beiträgen und umfassenden Leistungen.
Privat Versicherte ab 55 Jahren können sich in der Regel nicht mehr gesetzlich krankenversichern, auch nicht, wenn sie arbeitslos werden.