Ja. Wenn Sie Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhalten, werden Sie versicherungspflichtig, es sei denn, Sie sind schon 55 Jahre alt oder älter.
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Sie können dann Ihre private Krankenversicherung kündigen und sich wieder bei der TK gesetzlich versichern.
TK-Mitglied werdenErhalten Sie Bürgergeld, können Sie sich nicht gesetzlich krankenversichern, wenn Sie vorher privat versichert waren.