Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Versicherung als Student verlängern.
Verlängerungsgründe für die Altersgrenze sind:
- Erkrankung
- Behinderung
- Geburt eines Kindes
- Betreuung behinderter oder erkrankter Angehöriger
- Mitarbeiter im Gremium der Hochschule
- Nichtzulassung zum Studium
- Grundwehr-/Zivildienst
- Freiwilliges soziales Jahr
- Zweiter Bildungsweg
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste (zum Beispiel Internationaler Jugendfreiwilligendienst)
- Besuch eines Studienkollegs als zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums
- Teilnahme an einem studienvorbereitendem Sprachkurs als zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums