Die Art der Versicherung bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
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Familienversichert bleiben
Sie bleiben familienversichert, wenn Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von monatlich 535 Euro (bei einem Minijob 556 Euro) nicht überschreitet.
Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze für weniger als 2 Monate innerhalb der letzten 12 Monate? Und das Überschreiten war unvorhergesehen, weil Sie zum Beispiel eine Krankheitsvertretung gemacht haben? Dann kann Ihre Familienversicherung weiter bestehen, wenn Sie in den beiden Monaten des Überschreitens jeweils nicht mehr als 1.112 Euro verdient haben.
Steht dagegen bereits zu Beginn einer Beschäftigung fest, dass die Einkommensgrenze überschritten wird, endet die Familienversicherung sofort.
Mehr Infos finden Sie hier:
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Werden Sie TK-Mitglied, wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist.
Sie werden als Studentin oder Student zu einem besonders günstigen Tarif versichert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden Sie freiwillig versichert.
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