You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Sie kommen aus einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland? Dann sind Sie in der Regel bereits über Ihr Heimatland versichert. 

Für Ihre Einschreibung an einer Hochschule/Universität in Deutschland benötigt diese eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Meldung können wir für Sie veranlassen. 

Laden Sie online einfach ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) mit den nötigen Daten hoch: 
 

Weitere Details

Mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), Global Health Insurance Card (aus dem Vereinigten Königreich) oder Anspruchsberechtigung (aus einem Abkommensland) können Sie direkt zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen.

Zu Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben, zählen zum Beispiel:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Island
  • Liechtenstein
  • Nordmazedonien
  • Montenegro
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien
  • Vereinigtes Königreich

Gut zu wissen: Durch die Abkommen wird der soziale Schutz für Versicherte geregelt, die sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Kommt ein ausländischer Versicherter aus einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, genießt er den sozialen Schutz auch im Fall eines Aufenthalts im jeweils anderen Land.

Hinweis

Sie müssen sich in Deutschland krankenversichern, wenn Sie  

  • aus einem anderen Land als den oben genannten kommen. 

  • eine Beschäftigung aufnehmen.

  • eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Stellen Sie dazu einfach einen Antrag auf Mitgliedschaft:

Jetzt Mitglied werden