A1-Bescheinigung für Selbstständige
Wenn Sie im europäischen Ausland arbeiten, weisen Sie mit der Bescheinigung A1 nach, dass Sie über das Heimatland sozialversichert sind. Sie müssen dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.