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Kontakt

Die meisten Länder haben geregelt, dass für Drittstaatsangehörige eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann. Hierfür wurde die Drittstaatsangehörigenverordnung VO (EU) 1231/2010 unterzeichnet.

Weitere Details

Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit haben. 

Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island, Norwegen oder in die Schweiz

Für Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island, Norwegen, in die Schweiz nutzen Sie bitte unseren Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB) .

Wir prüfen für Ihr Unternehmen, ob es eine Entsendung ist und informieren Sie so bald wie möglich über das Ergebnis. 

Gut zu wissen: Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie auch unseren Fax-Service nutzen.

Was gilt für Länder, die die Verordnung nicht unterschrieben haben?

Für Länder, die nicht unterschrieben haben, gelten Besonderheiten und zum Teil andere Verordnungen oder Abkommen als die VO (EG) 883/04 .