Um die Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz zu überbrücken oder ein Berufsbild näher kennen zu lernen, wird nach dem Schulabschluss häufig ein Praktikum gemacht. Die Art der Versicherung hängt davon ab, wieviel Sie im Praktikum verdienen und wie lange es dauert.
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Familienversichert bleiben
Sie bleiben familienversichert, wenn Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von monatlich 535 Euro (bei einem Minijob 556 Euro) nicht überschreitet.
Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze für weniger als 2 Monate innerhalb der letzten 12 Monate? Und das Überschreiten war unvorhergesehen, weil Sie zum Beispiel eine Krankheitsvertretung gemacht haben? Dann kann Ihre Familienversicherung weiter bestehen, wenn Sie in den beiden Monaten des Überschreitens jeweils nicht mehr als 1.112 Euro verdient haben.
Steht dagegen bereits zu Beginn einer Beschäftigung fest, dass die Einkommensgrenze überschritten wird, endet die Familienversicherung sofort.
Mehr Infos finden Sie unter:
Mitglied werden
Werden Sie TK-Mitglied, wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist.
Sie werden freiwillig versichert, sofern der Umfang der Beschäftigung einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung entspricht.
Ist der Umfang der Beschäftigung größer, versichern wir Sie als Arbeitnehmer:in.
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