Es kommt darauf an, wie alt Sie sind. Als Schüler:in sind Sie grundsätzlich bis zu Ihrem 25. Geburtstag über Ihre Eltern kostenlos familienversichert.
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Familienversichert bleiben
Die Altersgrenze verlängert sich, wenn sich Ihre Ausbildung durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert hat. Nämlich um so viele Monate, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch ein Jahr.
Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)? Dann können Sie sich über Ihre:n Ehe- oder Lebenspartner:in ohne Altersgrenze familienversichern.
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Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht mehr erfüllt, benötigen Sie eine eigene Mitgliedschaft und werden freiwillig versichert.
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