You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich versichert ist (zum Beispiel privat), dann zählt das Einkommen für die Berechnung des Beitrags mit. Weitere Details erfahren Sie in folgendem Artikel.