Ja, für die Berechnung Ihres Beitrags gibt es Mindest- und Höchstgrenzen.
Weitere Details
Mindestgrenzen im Jahr 2024
Die Beiträge für freiwillig Versicherte werden mindestens aus einem Einkommen von monatlich 1.178,33 Euro errechnet. Diesen Wert nennt man die "Mindesteinnahme". Weniger Einkommen kann dem Beitrag nicht zugrunde gelegt werden, selbst wenn Sie tatsächlich weniger haben sollten.
Höchstgrenze im Jahr 2024
Auch nach oben ist der Beitrag begrenzt: durch die Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt bei 5.175,00 Euro pro Monat und ist für alle Mitglieder gleich. Haben Sie mehr Einkommen, steigt Ihr Beitrag trotzdem nicht weiter an.
Sie zahlen also Ihre Beiträge mindestens aus der "Mindesteinnahme" und höchstens aus der Beitragsbemessungsgrenze.
Informationen zu den Mindest- und Höchstbeiträgen erhalten Sie unter