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Kontakt

Wir übernehmen die Kosten, wenn sie beim Augenarzt oder bei der Augenärztin stattfindet. Sehtests beim Augenoptiker oder bei der Augenoptikerin zahlen wir in bestimmten Fällen bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Erwachsenen dürfen wir keine Kosten dafür übernehmen.

Weitere Details

Beim Augenarzt oder der Augenärztin

Findet der Sehtest beim Augenarzt oder der Augenärztin statt, kann er oder sie die Untersuchung und Kosten für die Verordnung einer Sehhilfe direkt über Ihre Versichertenkarte abrechnen. Das gilt auch, wenn wir keine Kosten für Ihre Brille übernehmen können.

Sie haben dennoch von Ihrem Augenarzt oder Ihrer Augenärztin eine Rechnung bekommen? Sprechen Sie ihn oder sie unbedingt darauf an. Hat das keinen Erfolg, melden Sie sich bitte bei unserem TK-ServiceTeam unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands), 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr. 

Beim Augenoptiker oder bei der Augenoptikerin

  • Für Erwachsene können wir keine Kosten übernehmen.
  • Bei Kindern bis 13 Jahren erfolgt die Sehschärfenbestimmung durch den Augenarzt oder die Augenärztin - auch wenn Ihr Kind schon eine Brille hatte.
  • Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren können die Kosten für eine Sehschärfenbestimmung über die Versichertenkarte abgerechnet werden, wenn
    • Ihr Kind schon eine Brille hatte 
    • Ihr Kind keine therapeutische Sehhilfe braucht, zum Beispiel bei Schielen