"Aut-idem" ist lateinisch und bedeutet: "oder das Gleiche". Damit ist gemeint, dass der Apotheker oder die Apothekerin ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, wirkstoffgleiches austauschen kann. Dazu ist er oder sie sogar verpflichtet, sofern die Ärztin oder der Arzt auf dem Rezept nicht vermerkt hat, dass kein Austausch stattfinden soll.
Weitere Details
Stellt eine Praxis ein Rezept aus, steht auf diesem Rezept der Name des verordneten Medikaments oder des Wirkstoffs.
Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-Idem-Feld. Lässt die Ärztin oder der Arzt dieses Feld frei, bedeutet das, dass die Apotheke Ihnen, wenn es das gibt, ein kostengünstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff geben wird.
Damit gewährleistet ist, dass Sie ein Arzneimittel in der gleichen medizinischen Qualität wie das von der Praxis verordnete erhalten, darf die Apotheke die Aut-idem-Regelung nur in den folgenden Fällen anwenden:
- Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße des Arzneimittels sind identisch.
- Die Darreichungsform ist gleich oder austauschbar, zum Beispiel bei Tabletten und Dragees.
- Das Mittel ist für eine gleiche Indikation zugelassen.
Wenn ein bestimmtes Medikament verordnet wird
Streicht der Arzt oder die Ärztin das Aut-idem-Feld durch, darf in der Apotheke kein anderes Medikament ausgegeben werden.