Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner gesetzlich krankenversichert sind und Ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, bleibt Ihre bisherige Mitgliedschaft bei der TK unter bestimmten Bedingungen bestehen.
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Das ist dann der Fall, wenn Sie nur eine Rente der deutschen Rentenversicherung erhalten und in Ihrem Wohnstaat keinen eigenen Leistungsanspruch haben oder erwerben, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat eine ausführliche Informationsbroschüre für Rentner herausgegeben, die in Deutschland krankenversichert sind, aber Ihren Wohnort im europäischen Ausland haben.
Auch die Europäische Kommission hat Informationen für Rentner mit Wohnsitz im Ausland veröffentlicht. Wenn Sie planen, Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen, sollten Sie sich hinsichtlich Ihres Krankenversicherungsschutzes rechtzeitig von der TK beraten lassen.