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Kontakt

Üben Sie Ihre Berufstätigkeit in Deutschland aus und sind in Deutschland krankenversichert, wohnen aber im EU-Ausland und kehren täglich - mindestens jedoch einmal wöchentlich - in Ihren "Wohnstaat" zurück? Dann zählen Sie zum Personenkreis der sogenannten Grenzgänger:innen.

Weitere Details

Um als Grenzgänger:in auch in Ihrem Wohnstaat krankenversichert zu sein, reicht die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) nicht aus. Sie benötigen für eine ausländische Krankenkasse einen sogenannten Anspruchsnachweis Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland.

Die von Ihnen gewählte oder gegebenenfalls zuständige ausländische Krankenkasse prüft, ob eine sogenannte Vorrangversicherung im Wohnstaat erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, bleiben Sie weiter bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichert.

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Europäische Krankenversichertenkarte