Bei längeren Aufenthalten im außereuropäischen Ausland können Sie Ihre TK-Mitgliedschaft beenden.
Das kann allerdings dazu führen, dass Sie sich bei einer Rückkehr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar wieder gesetzlich krankenversichern, aber Ihre Krankenkasse nicht frei wählen können. Diesen Nachteil vermeiden Sie mit einer Anwartschaftsversicherung während Ihres Auslandsaufenthaltes.
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Wer für längere Zeit ins außereuropäische Ausland geht, wird sich und gegebenenfalls seine mitreisenden Familienangehörigen in vielen Ländern krankenversichern müssen. Deshalb beenden viele ihre Mitgliedschaft bei der TK, bevor sie ins Ausland gehen - denn sonst müssten sie sowohl im Inland als auch im Ausland die vollen Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen.