Wenn Sie eine Anwartschaft abschließen, haben Sie während der Laufzeit der Anwartschaft keinen Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung. Deshalb empfiehlt sich ein privater Krankenversicherungsschutz für das Ausland - auch für Ihre Angehörigen, die Sie ins Ausland begleiten.
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Diese Absicherung sollte sich auch auf vorübergehende Aufenthalte in Deutschland erstrecken (Besuch, Urlaub).