Die "Anwartschaft" bietet einen wichtigen Vorteil: Sie können nach Ihrem Auslandsaufenthalt sicher wieder zur TK zurückkehren. Dies gilt auch dann, wenn sich irgendwann einmal die Gesetze ändern sollten.
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Außerdem wird die Anwartschaft als Vorversicherungszeit für eine Krankenversicherung der Rentner angerechnet. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Sie nämlich nur, wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.