Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie je Kalendertag zehn Euro direkt an das Krankenhaus. Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Weitere Details
Nicht zuzahlen müssen Sie:
- bei ambulanter, vor -, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
- wenn die Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht
- bei Schäden, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen, zum Beispiel bei den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung
- bei stationärer Entbindung
- bei psychiatrischer Krankenhaus-Behandlung zu Hause durch Klinikärztinnen und Klinikärzte sowie Psychologinnen und Psychologen
Im Kalenderjahr brauchen Sie nur Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze zu leisten. Diese liegt bei zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, liegt die Grenze bei einem Prozent.
Informieren Sie sich ausführlich über die Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können .
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