Ja. Vertragsärztinnen und -ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Manuelle Medizin/Chirotherapie" können die Behandlung direkt über die Versichertenkarte mit uns abrechnen. Bei einer einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten mit einer entsprechenden Zusatzausbildung brauchen Sie eine ärztliche Verordnung für Heilmittel . Hier fallen gegebenenfalls Zuzahlungen an.
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