Das Zahnziehen
Nach Einsetzen der Wirkung der örtlichen Betäubung werden zunächst mit speziellen Instrumenten das Zahnfleisch und Teile der Wurzelhaut vom Zahn abgelöst.
Das eigentliche Zahnziehen erfolgt mit speziellen Extraktionszangen, wobei der Zahn mit drehenden und kippenden Bewegungen gelockert und dann entfernt wird. Bis auf Ausnahmen ist das Ziehen kein Kraftakt, sondern mit einer sehr gefühlvollen Technik verbunden. Mit Kraft allein bricht der Zahn häufig ab und muss dann unter Eröffnung des Kiefers vollständig entfernt werden.
Nach dem Entfernen füllt sich die Extraktionswunde rasch mit Blut. Dieser sogenannte Blutpfropf stellt einen natürlichen Wundverschluss dar und ist die Grundlage für die Ausheilung der Wunde. Zum einfachen Schutz vor Speichel, Mundhöhlenbakterien und Nachblutungen lässt der Zahnarzt den Patienten für circa eine halbe Stunde auf Mulltupfer beißen. Weitere Maßnahmen wie Wundeinlagen und spezielle Mundspülungen direkt im Anschluss an eine komplikationslose Entfernung sind nicht erforderlich, häufig für die Wundheilung sogar schädlich.
Zahnziehen mit Komplikationen
Wenn die Zahnkrone und auch noch deren Wurzel schon stark zerstört sind, oder wenn auf dem Röntgenbild eine starke Wurzelkrümmung zu erkennen ist, kann auch bei vorsichtiger Extraktion der Zahn in der Zange zerbrechen (frakturieren).
Die Bruchstücke müssen vollständig entfernt werden, um Wundheilungsstörungen und spätere chronische Entzündungen in diesem Gebiet zu vermeiden. Manchmal gelingt diese Entfernung mit speziellen Hebeln und Krallen über das Zahnfach (Alveole), ohne den Kieferknochen eröffnen zu müssen. Gelingt dies nicht, schafft sich der Arzt beziehungsweise Kieferchirurg über den Kieferknochen einen chirurgischen Zugang zu dem Wurzelrest und entfernt ihn auf diesem Weg.
Mit Skalpell und Raspatorium (chirurgisches Instrument zum Ablösen der Knochenhaut vom Knochen) wird die Schleimhaut aufgeklappt, der Kieferknochen im Bereich der frakturierten Wurzel mittels Knochenfräsen abgetragen und die (Zahn-) Wurzelteile freigelegt. Dies geschieht unter möglichst sterilen Bedingungen. Zur Kühlung und Wundsäuberung dient sterile Kochsalzlösung.
Mit einem feinen Hebel werden die zerbrochenen Wurzelteile vorsichtig aus dem Kieferknochen herausgehoben (luxiert). Bei unklarer oder schwieriger Sicht im Operationsgebiet kann zur Abklärung der vollständigen Entfernung eine Kontroll-Röntgenaufnahme nötig sein.
Der Schleimhautlappen wird zum Schluss wieder an seine ursprüngliche Stelle gebracht und mittels Nähten, die nach einer Woche wieder entfernt werden, am benachbarten Gewebe befestigt.
Gründe für das Zähneziehen
Jeder Zahnarzt wird bestrebt sein, die eigenen Zähne seines Patienten solange wie möglich zu erhalten.
Sie sollten deshalb vor jedem Zahnziehen nach dem Grund dafür fragen. Sollte Ihnen der Grund nicht verständlich erklärt werden oder sollten Sie den Eindruck haben, dass schnell "zur Zange gegriffen" wird, können Sie sich auch eine Zweitmeinung einholen.
Gründe für eine Zahnentfernung sind beispielsweise:
- Der Zahn ist bis tief in die Wurzel hinein zerstört und bietet selbst einem Stiftzahn keinen Halt mehr.
- Eine Wurzelkanalbehandlung als letzte Rettung für den Zahn ist aus anatomischen Gründen (abgekrümmte oder nicht zugängliche Wurzelkanäle, Lage des Zahns weit hinten im Kiefer) nicht möglich.
- Der Zahn hat keinen Gegenbiss oder sonst irgendeine sinnvolle Funktion; er drückt vielleicht noch zusätzlich aus Platzmangel auf gesunde Nachbarzähne.
- Der Zahn ist nicht richtig durchgebrochen (Weisheitszahn) und ist durch seine Falschstellung für hygienische Maßnahmen nur schwer erreichbar.
- Der Zahn ist so stark gelockert, dass parodontologische Maßnahmen (Behandlung des Zahnfleisches) keinen Erfolg versprechen.
- Im Rahmen einer kieferorthopädischen Untersuchung wird festgestellt, dass der Kiefer zur regelrechten Aufnahme aller Zähne zu klein ist und später auch sein wird (Gebissreduktion).
- Die Zähne stehen so schief im Kiefer, dass prothetische Maßnahmen dadurch nicht möglich sind.
- Es liegt eine medizinisch nachgewiesene schwere Grunderkrankung vor und die Mitbeteiligung von krankhaften Zahnprozessen kann nicht ausgeschlossen werden.