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Er schätzt zum Beispiel ein, ob er die Zahnwurzel bis an die Wurzelspitze wird füllen können. Oder er entscheidet, ob es voraussichtlich möglich sein wird, einen nervtoten Zahn mit einer entzündeten Wurzelspitze zu erhalten. Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten darf der Zahnarzt nicht mit der TK abrechnen.

Sie haben Fragen zur Kostenübernahme?

Übernimmt die TK die Kosten für eine Wurzelbehandlung?

Das Ziel: den Zahn erhalten

Es gibt viele Gründe, warum ein Zahn erhalten werden sollte. Zum Beispiel,

  • weil er in einer vollständigen Zahnreihe steht, in der es keine Lücke gibt,
  • wenn die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird oder
  • wenn die Behandlung hilft, einen schon vorhandenen, funktionstüchtigen Zahnersatz zu erhalten.

In solchen und anderen zahnmedizinisch begründeten Fällen erhalten Sie die Wurzelbehandlung einfach auf Versichertenkarte. Ist es nicht möglich und sinnvoll, den Zahn zu erhalten,  wird der Zahnarzt Ihnen in der Regel den Zahn ziehen.

Vorsicht Kosten

Bei speziellen Behandlungstechniken schließt der Zahnarzt direkt mit dem Patienten eine schriftliche Vereinbarung, denn dann können Kosten auf Sie zukommen. Lassen Sie sich in einem solchen Fall am besten von der TK beraten. Im TK-Ärztezentrum können Sie sich zum Beispiel von Zahnärzten über die anstehende Behandlung informieren lassen.

Die Wurzelbehandlung

Ist das Zahnmark entzündet - die sogenannte Pulpa - , ist oft eine Wurzelbehandlung nötig. Sie wird auch Wurzelkanalbehandlung genannt. 

Wenn eine Karies nicht rechtzeitig vom Zahnarzt behandelt wird, sondern immer weiter in die Tiefe des Zahnes voranschreitet, bekommt man irgendwann Zahnschmerzen. Und diese können außerordentlich heftig und quälend sein.

Dies ist ein Zeichen dafür, dass von den Bakterien abgegebene Giftstoffe das Zahnmark geschädigt haben, das daraufhin mit einer Entzündung reagiert. Das Zahnmark, auch Pulpa genannt, ist weiches, durchblutetes Gewebe im Inneren des Zahnes. Es enthält auch Nervenfasern.

Nur in den seltensten Fällen und nur ganz am Anfang der Symptome kann man das entzündete Zahnmark behandeln und heilen. In den allermeisten Fällen muss der Zahnarzt das gesamte Zahnmark aus der Zahnkrone und aus den Wurzelkanälen herausholen und eine Wurzelbehandlung durchführen.

Dabei entfernt der Zahnarzt, mit ganz feinen, kleinen Instrumenten die Bakterien sowie totes Zahnmark aus den Wurzelkanälen. Oft verwendet er zusätzlich desinfizierende Lösungen und medikamentöse Zwischeneinlagen.

Ist der Zahn schmerzfrei und bakterienarm, verschließt er die sauberen Wurzelkanäle fest mit einem geeigneten Material.

Behandlung schützt vor Spätfolgen

Entzündetes Zahnmark sollten Sie immer behandeln lassen. Denn wenn in einem kranken Zahn das Zahnmark abstirbt, wird es mit unzähligen Bakterien durchsetzt. Diese Bakterien gelangen früher oder später in das Gewebe, das die Wurzelspitze umgibt. Dort bildet sich dann ein Entzündungsherd. Er stellt eine Gefahr für den gesamten Körper dar, denn von diesem Entzündungsherd können Bakterien und Giftstoffe in den Blutkreislauf und damit in den ganzen Körper gelangen.

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