Warum werden Sie von uns wegen der Darmkrebsfrüherkennung angeschrieben?
Wie alle gesetzlichen Krankenkassen sind wir verpflichtet, Sie im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren anzuschreiben und Sie über die Möglichkeiten der Darmkrebsfrüherkennung zu informieren. Und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen haben oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen können oder möchten.
Wenn Sie keine weiteren Einladungen mehr wünschen, teilen Sie uns das bitte per Post mit:
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
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