Impfung gegen Meningokokken
Meningokokken (Neisseria meningitidis) sind Bakterien, die mitunter lebensbedrohliche Infektionen auslösen können. Da die Erkrankungen rasch schwer verlaufen können, wird eine Schutzimpfung empfohlen.
Die Erreger werden durch die sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen und können eine Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Blutvergiftung (Sepsis) mit Folgeschäden hervorrufen. Insbesondere Säuglinge, Kinder und Jugendliche sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen, Erwachsene können jedoch ebenfalls erkranken. Meningokokken sind weltweit verbreitet.
Es gibt insgesamt zwölf verschiedene Untergruppen, sogenannte Serogruppen, von Meningokokken. Für schwere Erkrankungen sind meist die Serogruppen A, B, C, W und Y verantwortlich. In Deutschland gehen die meisten Meningokokken-Infektionen auf die Serogruppe B, seltener auf die Serogruppen C, W und Y zurück.
Die Impfung
Art des Impfstoffs
In Deutschland stehen verschiedene Impfstoffe jeweils für die Serogruppen B und C sowie ACWY (als Kombinationsimpfstoff) zur Verfügung. Bei allen handelt es sich um Totimpfstoffe .
Weitere Informationen zu den hierzulande zugelassenen Impfstoffen und deren Einsatz stellt das Robert Koch-Institut bereit.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Die Schutzimpfungen gelten als gut verträglich. Als kurzzeitige Reaktion auf die Impfung kann es an der Einstichstelle zu einer Rötung, Schwellung oder zu Schmerzen kommen. Des Weiteren können allgemeine Krankheitssymptome wie Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie Fieber auftreten.
Um Fieber und Schmerzen durch die Impfung bei Säuglingen und Kleinkindern vorzubeugen, wird eine prophylaktische Gabe von Paracetamol empfohlen. Diese sollte zeitgleich zur Impfung oder unmittelbar im Anschluss erfolgen. Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt bespricht mit Ihnen vorab das Vorgehen sowie eventuelle Rückfragen.
Schwere Nebenwirkungen wie etwa allergische Reaktionen oder ein Fieberkrampf sind sehr selten.
Wer sollte sich wann gegen Meningokokken impfen lassen?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte/Leistung der TK
Die Schutzimpfung gegen Meningokokken B wird seit Januar 2024 für Säuglinge ab einem Alter von zwei Monaten von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Für den vollständigen Impfschutz sind zwei weitere Impfungen im Alter von vier und zwölf Monaten vorgesehen. Für Frühgeborene gilt dasselbe Impfschema. Die Impfung kann bis zum fünften Lebensjahr nachgeholt werden. Wird die Impfung im Kleinkindalter begonnen, werden ab einem Alter von zwei Jahren insgesamt nur zwei Impfstoffdosen verabreicht.
Die Impfung gegen Meningokokken C empfiehlt die STIKO für alle Kinder im Alter von zwölf Monaten beziehungsweise im zweiten Lebensjahr. Sie erfolgt einmalig und kann bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden die Schutzimpfungen gegen Meningokokken ACWY und B gesundheitlich gefährdeten Personen empfohlen:
Dazu zählen Patientinnen und Patienten, die
- an einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz bzw. -suppression mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere bei Komplement-/Properdindefekten, leiden,
- eine Therapie mit C5-Komplementinhibitoren erhalten (z. B. Eculizumab, Ravulizumab),
- an einer Hypogammaglobulinämie oder
- an einer anatomischen oder funktionellen Asplenie (fehlende oder funktionseingeschränkte Milz) erkrankt sind.
Eine sogenannte postexpositionelle Impfung wird Personen mit engem Kontakt zu Meningokokken-Erkrankten empfohlen - etwa, wenn diese in einem gemeinsamen Haushalt leben oder haushaltsähnlichen Kontakt haben (zum Beispiel in Internaten, Wohnheimen oder Kasernen). Die Impfung wird für die Serogruppen A, C, W, Y und B empfohlen und sollte möglichst zeitnah nach der Diagnose der erkrankten Person verabreicht werden.
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Gemäß der SI-RL des G-BA wird für gefährdetes Laborpersonal (bei Arbeiten mit dem Risiko der Bildung eines Neisseria-meningitidis-Aerosols) eine Impfung mit einem Meningitis-ACWY-Konjugatimpfstoff sowie eine Impfung mit einem Meningitis-B-Impfstoff empfohlen.
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Meningokokken ausgesetzt sind, sollten sich ebenfalls impfen lassen. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich :
- Gezielte Tätigkeiten mit Meningokokken
- Regelmäßige Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Referenzlaboratorien mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/Proben, erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien. Die Impfung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich mit dem ACWY-Impfstoff.
Wenden Sie sich hinsichtlich der Kostenerstattung am besten bereits vor der Impfung an Ihre Vorgesetzten.
Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK
Gemäß der A - Z Länderübersicht (Ländertabelle) der STIKO.
Weitere Informationen zur Kostenerstattung durch die TK bei Reiseschutzimpfungen finden Sie unter " Reise-Impfungen ".
Aktuelle Hinweise erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amts sowie der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e. V..