Pflege in Sachsen-Anhalt zukunftssicher gestalten
Position aus Sachsen-Anhalt
Prognosen zufolge ist im Jahr 2030 ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner in Sachsen-Anhalt älter als 70 Jahre. Heute ist es ein Fünftel. Damit ist bis zum Ende dieses Jahrzehnts auch mit einem zunehmend steigenden Bedarf an Pflegeleistungen zu rechnen.
Die Absicherung einer bezahlbaren und zukunftssicheren Pflege steht nicht nur in Sachsen-Anhalt ganz oben auf der gesellschaftlichen und politischen Agenda. Mehr denn je gilt es heute, den Blick auf die pflegerische Versorgung zu richten. Dabei dürfen Pflegebedürftige zum einen finanziell nicht überlastet werden. Zum anderen müssen Pflegende perspektivisch durch Digitalisierung stärker entlastet und Angehörige bei der Suche nach freien Pflegeplätzen mehr unterstützt werden. Somit sind Ideen gefragt, wie eine dauerhaft gute Pflege gewährleistet werden kann.
Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung im Jahr 2021 festgeschrieben, dass "die qualitativ hochwertige und würdige Pflege ein grundlegender Anspruch ist, der jedem Menschen zu erfüllen ist". Zudem haben sich die im Land regierenden Parteien darauf verständigt, eine finanzielle Überlastung von Gepflegten und Angehörigen zu verhindern.
Nunmehr ist es an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund fordert die TK die Politik für eine zukunftssichere und qualitative Altenpflege im Bundesland zu den folgenden Punkten zum Handeln auf:
- Pflege auf Dauer bezahlbar gestalten
- Durch Digitalisierung mehr Zeit für persönliche Zuwendung schaffen
- Transparenz über Pflegeangebote und -kapazitäten herstellen
1. Pflege auf Dauer bezahlbar gestalten
Durch neue Pflegegesetze und qualitätssichernde Maßnahmen sind der Pflegeversicherung hohe Mehrkosten entstanden. Sie verursachen unter anderem für Pflegebedürftige steigende Eigenanteile. Können die Kosten nicht mehr aus eigener Tasche gezahlt werden, springt die Sozialhilfe ein. Fast jede beziehungsweise jeder vierte Pflegebedürftige hierzulande ist bereits auf diese Unterstützung angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass zum Beispiel die Entlastung der Betroffenen bei den pflegebedingten Eigenanteilen nicht von deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entkoppelt wird.
Darüber hinaus steht es im Ermessen der Landesregierung, zusätzlich zu den Bundesregelungen die Pflegebedürftigen direkt im Bundesland zu entlasten. Die vollständige oder zumindest teilweise Übernahme der Investitionskosten in der stationären Pflege wäre für Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt direkt spürbar und würde sofort greifen.
2. Durch Digitalisierung mehr Zeit für persönliche Zuwendung schaffen
Der Druck eines immer komplexer werdenden Pflegealltags, fehlende Fachkräfte und steigende Zahlen an Pflegebedürftigen belasten professionell Pflegende zunehmend. Die Digitalisierung hat das Potenzial sie, beispielsweise durch einen schnelleren Zugriff auf Information, zu entlasten. Der digitale Austausch über die Sektorengrenzen kann darüber hinaus helfen, die Qualität der Pflege des Einzelnen zu verbessern.
Voraussetzungen dafür sind einheitliche Standards in der Pflegedokumentation und interoperable Schnittstellen für die Vernetzung aller ambulanten und stationären Leistungserbringer. Für die Akzeptanz digitaler Unterstützungsangebote und den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen ist die Vermittlung von Digitalkompetenz ausschlaggebend. Deshalb müssen dafür geeignete Aus- und Weiterbildungsstrukturen in den Pflegeberufen und Angebote für die Förderung der Digitalkompetenz der Bevölkerung entwickelt werden.
3. Transparenz über Pflegeangebote und -kapazitäten herstellen
Wenn eine pflegerische Situation eintritt, ist es wichtig, dass die Betroffenen schnell und verlässlich die richtigen Informationen erhalten. Meist beginnt in diesem Moment die Suche nach einem geeigneten Pflegeangebot und einem freien Platz. Denn steigenden Zahlen pflegebedürftiger Menschen stehen nur begrenzt verfügbare Pflegeplätze gegenüber.
Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hier zu entlasten, und freie Pflegeplätze künftig sichtbarer zu machen, sollten diese Angebote zentral gebündelt und den Betroffenen leicht zugänglich gemacht werden. Hierfür müssen im Land verbindliche Regelungen geschaffen werden.