Vier-Punkte-Plan für Apps auf Rezept
Position
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten großes Potenzial für eine moderne Versorgung. Nach drei Jahren zeigt der Realitätscheck jedoch, dass dringend Nachbesserungen erforderlich sind.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten großes Potenzial für eine moderne Versorgung. Nach drei Jahren zeigt der Realitätscheck jedoch, dass dringend Nachbesserungen erforderlich sind.
Auswertungen zeigen, dass 29 von 45 DiGA ihren Nutzen nicht innerhalb der regulären Erprobungsdauer von einem Jahr nachweisen können. Mehr als die Hälfte der App-Anbieter hat die Erprobungsphase verlängert. In diesem ersten Probejahr dürfen die Hersteller den Preis frei festsetzen. Dadurch zeigen sich Preisspannen zwischen 119 bis 2.077,40 Euro für einen Anwendungszyklus von in der Regel 90 Tagen. Obwohl die verhandelten Vergütungsbeträge durchschnittlich mehr als 50 Prozent unter dem Herstellerpreis liegen, ist insgesamt ein steigendes Preisniveau zu beobachten. Daraus entsteht ein Kostenrisiko für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Beitragszahler. Deshalb müssen DiGA in vier Punkten überarbeitet werden:
- Wirksame Mechanismen, um die Preisspirale bei DiGA zu stoppen
- Die Erprobungsphase darf nur in begründeten Ausnahmefällen über ein Jahr hinaus verlängert werden
- Mehr Evidenz über den Nutzen von DiGA für faire Preise
- Therapieabbrüche und Nutzungshäufigkeit der Apps auf Rezept müssen transparent gemacht werden und bei der Preisfindung berücksichtigt werden
Die ausführliche Position der TK zu den Apps auf Rezept:
TK-Position zu Digitalen Gesundheitsanwendungen
Der DiGA-Report II zieht ein Resümee, wie die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Gesundheitssystem angekommen sind.