Zusammen mit dem Softwareanbieter yoshteq, der Firma buchner und dem Abrechnungsdienstleister DAVASO hat die TK einen digitalen Prozess für die Erfassung und Abrechnung von Leistungen entwickelt. Die eLB kann derzeit für Hebammenleistungen und für Leistungen aus dem Heilmittelbereich für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie für Podologie verwendet werden. 

Immer mehr Leistungserbringerinnnen und Leistungserbringer nehmen teil: Jeden Monat werden allein bei der TK mehr als 13.000 Leistungen digital bestätigt.

Teilnahme für alle Softwareanbieter möglich  

In der Pilotphase war das Verfahren eingeschränkt nutzbar, nun können alle Softwareanbieter für die Leistungsabrechnung von Hebammen- und Heilmittelleistungen das digitale Verfahren nutzen. Ein Vertrag mit der TK ist dazu nicht nötig. TK-Projektleiter Moritz Schmidt-Siebrecht: "Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung unseres Ziels, die eLB zum branchenweiten Standard zu machen". Alle relevanten Informationen zur Teilnahme und Anwendung für Softwareanbieter sowie Leistungserbringerinnen und -erbringer sind auf der Projektwebsite zu finden.   

Hebammenleistungen können alternativ auch in der Schwangerschafts-App "TK-BabyZeit" bestätigt werden. Anschließend geht der Datensatz von den Leistungserbringerinnen und -erbringern digital an die Krankenkasse. 

Die elektronische Leistungsbestätigung hat sich in den vergangenen zwei Jahren durch ihren Mehrwert für alle Beteiligten bewährt. Bisher mussten Versicherte die Behandlung mit einer Unterschrift auf Papier bestätigen, die Leistungserbringerinnen und -erbringer unzählige Papierformulare an die Krankenkasse schicken. Im neuen Verfahren geschieht all dies mit wenigen Klicks rein digital. 
Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK

Weitere Informationen zur elektronischen Leistungsbestätigung gibt es unter https://www.eleistungsbestaetigung.de/.