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Da das Mutterschaftsgeld häufig niedriger ausfällt als das eigentliche Arbeitsentgelt, erhält die Schwangere für die Zeit der Schutzfristen und für den Entbindungstag einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

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Der Zuschuss stellt einen Ausgleich des finanziellen Verlustes gegenüber dem Arbeitsentgelt dar. Arbeitgeber erhalten den Zuschuss über die Umlage U2 zu 100 Prozent von der Krankenkasse zurück.