Arbeitgeber zahlen pro Kalendertag einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt.
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Der Zuschuss stellt einen Ausgleich des finanziellen Verlustes gegenüber dem Arbeitsentgelt dar. Er wird der Schwangeren für die Dauer der Schutzfristen und für den Entbindungstag gezahlt.
Sie erhalten den Zuschuss über die Umlage U2 zu 100 Prozent von der Krankenkasse zurück.