Kontakt

Ist Ihre Mitarbeiterin schwanger und erhält von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld, müssen Sie der Kasse mitteilen, wie viel Entgelt die Schwangere zuletzt erhalten hat. Aus diesen Angaben ermittelt die Krankenkasse die Höhe des Mutterschaftsgeldes. 

Weitere Details

Diese Entgeltbescheinigung, häufig auch "Verdienstbescheinigung" genannt, ist von Ihnen auf elektronischem Weg an die Krankenkasse zu senden. Das maschinelle Verfahren ist seit dem 1. Juli 2011 verpflichtend. Um die Daten zu übermitteln, benötigen Sie ein zugelassenes Abrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal .

Weitere Informationen zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes finden Sie bei TK-Lex: Hier geht's zum Mutterschutz- und Elternzeitrechner .