Schwangere Frauen dürfen die letzten sechs Wochen vor und die ersten acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Diese Schutzfrist nach der Niederkunft verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Geburt eines behinderten Kindes auf zwölf Wochen.