Für diese Initialmeldung wählen Sie im SV-Meldeportal zuerst im Bereich "Formulare" das Formular "Betriebsdatenpflege" aus. Danach klicken Sie im Feld "Abgabegrund" auf den Punkt "09: Initialmeldung" und schicken die Meldung ab.
Weitere Details
Wer das SV-Meldeportal nutzt, muss diese Initialmeldung für das DSBD-Meldeverfahren selbst abschicken - bei Entgeltabrechnungsprogrammen soll die Meldung dagegen automatisch erfolgen.
Die wichtigsten Hintergründe zur Initialmeldung, haben wir für Sie in unserem Artikel DSBD-Meldeverfahren: Initialmeldung 2025 erneut abgeben zusammengefasst.
Frist für die Meldung: 31. Mai 2025
Alle Arbeitgeber müssen die Initialmeldung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2025 (erneut) abgeben.
Haben Sie Probleme beim Abschicken der Initialmeldung? Dann hilft Ihnen der technische Support der ITSG weiter.