Die Ausfüllhilfe sv.net stand bis zum 30. Juni 2024 im eingeschränkten Umfang zur Verfügung und wurde zum 1. Juli 2024 abgeschaltet. Wechseln Sie daher zum SV-Meldeportal. 

Weitere Details

Wer jetzt umsteigt, profitiert: Für Arbeitgeber, die sich bis zum 30. September 2024 registrieren , ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei.

Abruf von Rückmeldungen ab dem 24.06.2024 für alle Fachverfahren nur noch über das SV-Meldeportal

sv.net wurde zum 30.06.2024 final abgeschaltet. Seit dem 02.01.2024 war sv.net nur noch in eingeschränktem Funktionsumfang verfügbar. Für einige Fachverfahren waren die Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger nur noch über das SV-Meldeportal abrufbar.

Bisher konnten Bescheinigungen aus dem A1 Verfahren und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch in sv.net abgerufen werden. Zum 24.06.2024 können für alle Fachverfahren keine Rückmeldungen der zuständigen Sozialversicherungsträger mehr abgerufen werden.

sv.net ermöglichte zwar weiterhin bis zum 30.06.2024 die Abgabe von Meldungen bzw. die Abrufe für diese Meldungen, aber zum Abruf der Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger müssen Arbeitgeber das SV-Meldeportal nutzen.

Keine Rückmeldungen mehr für alle Verfahren in sv.net

  • Verfahren A1A: Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1
  • Verfahren AAG: Fehlerrückmeldungen zu Erstattungsanträgen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1 und U2) und Rückmeldungen zur Erstattung bzw. Ablehnung
  • Verfahren ALG: Fehlerrückmeldungen zu Arbeitsbescheinigungen der Bundesagentur für Arbeit
  • Verfahren EAA: Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Verfahren EEK: Rückmeldungen Entgeltersatzleistungen wie z. B. die Höhe bzw. das Ende der Entgeltersatzleistung oder die Antwort zur Vorerkrankungsanfrage
  • Verfahren EEL: Fehlerrückmeldungen zu Entgeltbescheinigungen
  • Verfahren ZAK: Fehlerrückmeldungen und Rückmeldungen im Zahlstellenmeldeverfahren wie z. B. Mitteilung zu Beginn und Ende der Beitragsabführungspflicht, Mitteilung des maximal beitragspflichtigen Versorgungsbezugs
  • Verfahren ZAV: Fehlerrückmeldungen zu Zahlstellenmeldungen
  • Verfahren VSA: Rückmeldungen der Versicherungsnummer des Beschäftigten, z. B. als Antwort auf eine Anmeldung zur Sozialversicherung ohne Versicherungsnummer
  • Verfahren DUA: Fehlerrückmeldungen zu Meldungen an die Sozialversicherung
  • Verfahren AKA: Fehlerrückmeldungen zu Meldungen zum Arbeitgeberkonto an die Krankenkasse
  • Verfahren BEA: Fehlerrückmeldungen zu Meldungen zur Beitragserhebung an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Verfahren UVL: Fehlerrückmeldungen zu Lohnnachweisen an die Unfallversicherung
  • A1 Antrag für Selbstständige: Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag auf eine A1-Bescheinigung über sv.net zu stellen. Bitte nutzen Sie stattdessen das SV-Meldeportal. Mehr dazu finden Sie in den  FAQ für TK-versicherte Selbstständige
  • DSFZ - Meldung: Das Verfahren DSFZ-Meldung über Beginn und Ende der Elternzeit ist in sv.net nicht vorhanden.

SV-Meldeportal löst sv.net ab: Der Zeitplan

TerminWas passiert?
04.10.2023SV-Meldeportal wurde freigeschaltet
bis 31.12.2023sv.net lief parallel in vollem Umfang weiter
01.01.2024 bis 24.06.2024sv.net wird nur noch eingeschränkt angeboten
24.06.2024 bis 30.06.2024keine Rückmeldungen mehr über sv.net

Angebot eingeschränkt
30.06.2024sv.net wird abgeschaltet

Wichtig: Keine Datenübernahme!

Die Daten von sv.net werden nicht ins SV-Meldeportal übernommen. Das heißt, Sie müssen die Daten in das SV-Meldeportal neu einpflegen.