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Das SV-Meldeportal steht Ihnen nur mit einem ELSTER-Organisationszertifikat in vollem Umfang zur Verfügung. Wenn Sie jedoch lediglich A1-Bescheinigungen beantragen und abrufen möchten, kann das auch ohne Zertifikat möglich sein. Wir erklären, was für wen gilt.

Weitere Details

Eigentlich brauchen Sie für das SV-Meldeportal immer ein ELSTER-Organisationszertifikat. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Unternehmen und Beschäftigte:

Sie brauchen nicht zwingend ein ELSTER-Organisationszertifikat, wenn Sie

  • Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben,
  • selbstständig tätig
  • oder beschäftigt sind

und wenn Sie das SV-Meldeportal nur für den Antrag und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen möchten.

Die Alternative zum Zertifikat: Registrierung über BundID

Gehören Sie zu dieser Personengruppe und möchten das Meldeportal nur für A1-Bescheinigungen nutzen? Dann gibt es seit Januar 2024 eine Alternative zum ELSTER-Organisationszertifikat: Melden Sie sich stattdessen über das BundID-Konto im SV-Meldeportal an. Wie das geht, erklärt die ITSG im Video Registrierung mit der BundID .

Was ist das BundID-Konto?

Das BundID-Konto ist ein zentrales Konto für Privatpersonen, damit diese sich für alle ihre Online-Anträge identifizieren können. Wer sich ein solches Konto einrichten möchte, kann dies über einen Benutzernamen mit Passwort, einen Online-Ausweis, ein ELSTER-Privatzertifikat oder eine europäische ID tun.

Weitere Infos und Hilfen zur Nutzung des BundID-Kontos finden Sie auf den Seiten Bundesinnenministeriums.

Besonderes Vorgehen bei der Registrierung: Unternehmen aus dem Ausland und Privathaushalte

Es gibt bestimmte Konstellationen, bei denen keine deutsche Steuernummer vorliegt. Dazu gehören Firmen aus dem Ausland ohne deutsche Vertretung oder private Haushalte, die Angestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigen.

In diesen Fällen können die Anwender eine Steuernummer über das Finanzamt Neubrandenburg beantragen und sich damit für das ELSTER-Organisationszertifikat registrieren. Die Anleitung dafür finden Sie auf der ELSTER-Seite unter dem Punkt "Hilfe zur Registrierung ausländischer Datenübermittler und inländischer Behörden".