Der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2025
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2024 liegt bei 1,7 Prozent. 2025 steigt er auf 2,5 Prozent.
TK-Zusatzbeitragssatz 2025
Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt ab dem 1. Januar 2025 bei 2,45 Prozent. Das hat der ehrenamtliche Verwaltungsrat der TK entschieden.
Der allgemeine bzw. ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,6 beziehungsweise 14,0 Prozent. Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung bei der TK von 17,05 Prozent. Der TK-Zusatzbeitragssatz liegt damit 2025 weiterhin unter dem gesetzlich festgelegten Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent und deutlich unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen.
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbetragssatz
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe und wird jährlich neu berechnet. Ein Expertengremium schätzt dafür jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest.
Durchschnittlicher gesetzlicher Zusatzbeitragssatz 2025 und vorherige Jahre
2025 beträgt er 2,5 Prozent (Bundesanzeiger v. 07.11.2024).
Für 2024 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 1,7 Prozent festgelegt (Bundesanzeiger v. 31.10.2023).
2023 lag er bei 1,6 Prozent.
2022 und 2021 betrug er 1,3 Prozent.
Für wen gilt der durchschnittliche gesetzliche Zusatzbeitragssatz?
Der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen , zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro.