Ja, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent für jeden Behandlungstag. Der Eigenanteil beträgt jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro. Sie erhalten die Eigenanteilsrechnung von der TK.
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Beispiel für die Berechnung der Zuzahlung
Ihre Behandlung findet an drei Tagen statt. Die erste Behandlung kostet 39 Euro, die beiden folgenden jeweils 14 Euro. Der Eigenanteil liegt bei fünf Euro pro Behandlungstag, da bei allen drei Behandlungen zehn Prozent der Kosten unter dem minimalen Eigenanteil von fünf Euro liegen. Insgesamt beträgt Ihr Eigenanteil 15 Euro.
Informieren Sie sich ausführlich über die Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können, unter folgendem Link: