Ja, wir sind verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch bestimmte Bonuszahlungen aus dem TK-Bonusprogramm an die Finanzbehörden zu melden.
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Für die Steuerjahre 2021 bis 2024 wurde vom Bundesministerium für Finanzen eine sogenannte Vereinfachungsregelung eingeführt. Danach sind pro Versicherten Bonuszahlungen bis 150 Euro steuerfrei. Sollte die Bonuszahlung 150 Euro überschreiten, muss die Steuerpflicht ermittelt werden.
Grundlage für die Ermittlung ist dabei der Anteil am Gesundheitsbonus, den Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen für Gesundheitsmaßnahmen erhalten, die zum Basis-Krankenversicherungsschutz bei der TK gehören und für Sie mit keinem zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden waren, wie zum Beispiel Schutzimpfungen. Bonuszahlungen beispielsweise für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio und sämtliche Erstattungen als TK-Gesundheitsdividende für selbstfinanzierte Leistungen werden dagegen nicht an die Finanzbehörden übermittelt.