Hautkrebs-Früherkennung in Baden-Württemberg
Besonderes Behandlungsangebot
TK-Versicherte können alle 2 Jahre bereits ab 15 Jahren an einer Früherkennungsuntersuchung für Hautkrebs teilnehmen.
Besondere Behandlungsangebote der TK
Mehr erfahren zu besonderen BehandlungsangebotenDas Wichtigste in Kürze
- Untersuchungsbereich: Neubildungen der Haut
- Untersuchung: Hautkrebs-Früherkennung, Ganzkörperuntersuchung
- Zugangsregion: Baden-Württemberg
- Zugangsmöglichkeit: bundesweit
Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Fahrkosten die gesetzliche Regelung gilt.
Details zur Untersuchung
Die Kassenärztliche Vereinigung hat mit der TK einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Danach können Sie bereits zwischen 15 und 34 Jahren bei den am Vertrag teilnehmenden Hautärzt:innen alle 24 Monate die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung wahrnehmen.
Bei dieser Untersuchung wird Ihre Krankengeschichte erhoben und Ihre Haut gründlich von Kopf bis Fuß begutachtet.
Die Ärztin oder der Arzt bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Auffällige Hautveränderungen werden, soweit noch nicht geschehen, durch eine Hautärztin oder einen Hautarzt weiter untersucht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sie können die Früherkennungsuntersuchung bereits ab 15 Jahren in Anspruch nehmen.
- Die Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien.
- Hautkrebs kann früh erkannt und in der Regel erfolgreich behandelt werden.
So nehmen Sie teil
Ihre Teilnahme ist freiwillig.
Nach dem Erstgespräch in der am Vertrag teilnehmenden Praxis unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung zur besonderen Versorgung. Diese geben Sie dort zurück.
Bindungsfrist
Während der Untersuchung sind Sie an die am Vertrag teilnehmende Praxis gebunden. Die Bindungsfrist endet mit Abschluss der Untersuchung.
Unabhängig davon können Sie Ihre Teilnahme jederzeit beenden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
So nehmen Sie Kontakt auf
Sie möchten wissen, welche Praxen in Ihrer Nähe an diesem Angebot teilnehmen?
Bitte nutzen Sie die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:
Klicken Sie dort auf die Schaltfläche "zur erweiterten Suche". In der Rubrik "Weitere Optionen" wählen Sie bitte hinter "Zusatzverträge der Krankenkassen" den Eintrag "Hautkrebsvorsorge bis zur Vollendung 35. Lebensjahr" - Techniker Krankenkasse aus.
Fragen zum Angebot
Unser Team ambulante Leistungen berät Sie gern:
Tel. 040 - 46 06 62 01 90
Mo. - Do. 8 - 18 Uhr
Fr. 8 - 16 Uhr