Sie behalten die Datenhoheit. Sie allein bestimmen, welcher Arzt oder Therapeut die für Sie auf oder mit Ihrer Gesundheitskarte gespeicherten Daten lesen darf. Vor jedem Zugriff auf Ihre medizinischen Daten ist Ihr aktives Einverständnis durch die Eingabe Ihrer PIN Voraussetzung.
Weitere Details
Die Berechtigung, medizinische Daten zu lesen, haben ausschließlich Personen, die einen Heilberuf ausüben. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker und deren berufsmäßige Gehilfen.
Auf Ihre Daten, die in dem sicheren Gesundheitsnetz der Telematik-Infrastruktur geschützt gespeichert sind, kann nur mithilfe des elektronischen Heilberufs-Ausweises Ihres Arztes, Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und Ihrer PIN zugegriffen werden. Diese Zugriffsregelung wird technisch durch das sogenannte Zwei-Karten-Prinzip unterstützt.