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Zahnersatz wird grundsätzlich in drei verschiedene Versorgungsarten unterschieden: die Regelversorgung, die gleichartige Versorgung und die sogenannte andersartige Versorgung.

Weitere Details

Regelversorgung

Die Regelversorgung ist Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht notwendig ist und ausreicht. Für jeden Befund ist die Regelversorgung mit Zahnersatz festgelegt. Dabei werden die ästhetischen Belange nicht unbedingt berücksichtigt.

Als Beispiel: Ein Backenzahn ist durch Karies so kaputt, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist. Dieser Zahn erhält in der Regelversorgung eine silberne Krone. 

Gleichartige Versorgung

Von einer gleichartigen Versorgung spricht man, wenn zu der Regelversorgung weitere Leistungen dazu kommen. Bei einem kaputten Backenzahn erhält man anstatt der silbernen Krone (Regelversorgung) eine zahnfarbene Krone. Die Versorgung gleicht der Regelversorgung. Es fallen jedoch Mehrkosten für Leistungen an, die über die Regelversorgung hinaus gehen. Die Mehrkosten tragen Sie selbst.

Andersartige Versorgung

Im Bereich der andersartigen Versorgung befinden wir uns, wenn eine andere Art des Zahnersatzes eingegliedert wird, als die Regelversorgung es vorsieht. 
Eine Zahnersatz-Art ist anders, wenn die Regelversorgung zum Beispiel herausnehmbaren Zahnersatz (Prothese) vorsieht und Sie sich für festsitzenden Zahnersatz (zum Beispiel eine Brücke) entscheiden.

Bei Zahnersatz auf Implantaten handelt es sich immer um eine andersartige Versorgung, unabhängig davon, welche Versorgung als Regelversorgung definiert ist.

In der Regel entstehen bei der andersartigen Versorgung ebenfalls Mehrkosten, die Sie selbst tragen müssen.