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Ja, Sie können einen höheren Entlastungsbetrag als 131 Euro monatlich bekommen, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Dann können Sie bis zu 40 Prozent des Betrags, der Ihnen für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht, stattdessen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Das nennt sich "Umwandlungsanspruch" und wirkt sich darauf aus, wie viel Pflegegeld Sie bekommen. Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst haben Vorrang vor dem Umwandlungsanspruch.

Weitere Details

Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen und wie viel Sie davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen können, finden Sie in der Tabelle:

Pflegegradgesamter Anspruch auf 
Pflegesachleistungen
maximaler Übertrag 
2796 Euro318,40 Euro
31.497 Euro598,80 Euro
41.859 Euro743,60 Euro
52.299 Euro919,60 Euro

Diesen Betrag können Sie allerdings nicht ansparen. Und Sie können ihn nicht für Ihren Eigenanteil in der Kurzzeitpflege oder in der Tages- und Nachtpflege verwenden.