Der Entlastungsbetrag umfasst 131 Euro im Monat, die Menschen in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 1 für verschiedene Leistungen verwenden dürfen. Wir können Ihnen den Betrag nicht direkt überweisen. Stattdessen brauchen wir von Ihnen die Rechnung über ein anerkanntes Angebot, die wir erstatten.
Weitere Details
Pflegebedürftigen Menschen stehen monatlich 131 Euro als Entlastungsbetrag zu. Wenn Sie die 131 Euro monatlich nicht oder nicht komplett verbrauchen, spart sich der Betrag an - Sie können das Geld aus dem Jahr dann noch für Leistungen bis Ende Juni des Folgejahres nutzen.
Beispiele für den Entlastungsbetrag
Sie bekommen im Januar einen Pflegegrad. Aber erst im März des Folgejahres nutzen Sie ein Angebot, das über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden soll. Bis dahin haben Sie schon 1.965 Euro angespart (12 x 131 Euro = 1.572 Euro für das erste Jahr, 3 x 131 Euro = 393 Euro für das nächste Jahr, macht zusammen 1.965 Euro). Wir können Ihre Rechnungen mit dem Entlastungsbetrag dann bis maximal zu diesem Betrag erstatten.
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