Beamte und andere Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, zahlen nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
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Wer als Beamter oder Beamtin in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, hat oft Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Versicherte, die zu dieser Gruppe gehören, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag, also 1,8 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose fällt voll an. Der Anspruch auf die Abschläge für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren besteht auch hier. Einen Zuschuss des Dienstherrn gibt es - im Gegensatz zu anderen Beschäftigten - nicht.
Mitgliedergruppe | Beitragssätze ab 01.01.2025 |
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Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren | 2,4 % |
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren | 1,8 % |
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 1,55 % |
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 1,3 % |
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 1,05 % |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren | 0,8 % |