You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Beamte und andere Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, zahlen nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung.

Weitere Details

Wer als Beamter oder Beamtin in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, hat oft Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften.

Versicherte, die zu dieser Gruppe gehören, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag, also 1,8 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose fällt voll an. Der Anspruch auf die Abschläge für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren besteht auch hier. Einen Zuschuss des Dienstherrn gibt es - im Gegensatz zu anderen Beschäftigten - nicht.

Beitragssätze zur Pflegeversicherung für Beihilfeberechtigte
MitgliedergruppeBeitragssätze ab 01.01.2025
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren2,4 %
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren1,8 %
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren1,55 %
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren1,3 %
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren1,05 %
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren0,8 %