Mit der Pflegereform stieg der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung seit dem 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte. Der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kind wurde um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Gleichzeitig sank der Beitragssatz für Mitglieder mit mehreren Kindern unter 25 Jahren.
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Eltern zahlen daher generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4,0 % des beitragspflichtigen Einkommens. Bei Mitgliedern mit einem Kind beträgt der Beitragssatz 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind.
Mit dem Pflege-Unterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG) sollen die steigenden Kosten in der Pflege finanziert und Familien mit 2 und mehr Kindern unter 25 Jahren finanziell entlastet werden.