Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kind bleibt bei 0,6 Prozentpunkten.
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Eltern zahlen daher generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4,2 % des beitragspflichtigen Einkommens. Bei Mitgliedern mit einem Kind beträgt der Beitragssatz 3,6 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind.