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Kontakt

In der Regel dauert es höchstens 25 Arbeitstage (5 Wochen), bis wir Ihnen nach der Stellung des Pflegeantrags Ihren Pflegegrad übermitteln. Keine Sorge: Die nötige Unterstützung im Alltag, zum Beispiel durch einen Pflegedienst, können Sie natürlich auch schon in Anspruch nehmen, bevor der Pflegegrad feststeht. Wir übernehmen die Kosten, für die Sie in Vorleistung gegangen sind, dann rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung, sobald der Pflegegrad vorliegt.

Weitere Details

Ablauf: So wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist im Zuge der Pflegereform 2023 weiter vereinfacht worden. Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Schritte dabei wichtig und welche Zeiträume realistisch sind.

1. Pflegeantrag stellen

Damit wir Sie als Ihre Pflegeversicherung unterstützen können, stellen Sie zuerst den Pflegeantrag bei uns. Das können Sie oder bevollmächtigte Personen für Sie zum Beispiel online erledigen:

Pflegeantrag online stellen

2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Sobald Ihr Pflegeantrag bei uns eingegangen ist, beauftragen wir den Medizinischen Dienst damit, den Pflegegrad festzustellen. Der Medizinische Dienst wird sich zeitnah bei Ihnen melden und einen Termin zur Begutachtung vereinbaren.

3. Festlegung des Pflegegrads

Spätestens 25 Arbeitstage (5 Wochen) nach Einreichung Ihres Antrags informieren wir Sie in der Regel, ob und wenn ja welcher Pflegegrad vorliegt. Das gilt für Erstanträge und für Anträge auf Höherstufung, sofern Sie ambulant zuhause versorgt werden, oder wenn Sie Pflegegrad 1 haben und stationär im Pflegeheim versorgt werden.

Schneller geht es bei Eilanträgen mit einer sogenannten "verkürzten Begutachtungsfrist". Das ist dann der Fall, wenn der Pflegeantrag von einer Klinik (auch Reha) gestellt wurde: In solchen Fällen teilen wir Ihnen den Pflegegrad innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen mit.

Weitere Details zu den gelten Fristen bei Erst-, Folge- und Eilanträgen finden Sie am Ende dieses Artikels.

Wir sorgen dafür, dass Ihnen keine Nachteile entstehen!

Unabhängig davon, wie lange die Festlegung des Pflegegrads dauert: Ihnen als pflegebedürftiger Person entstehen dadurch in keinem Fall Nachteile. Sobald Sie oder eine angehörige Person pflegebedürftig werden, können Sie sich sofort darum kümmern, die benötigten Leistungen zu besorgen (zum Beispiel die Buchung eines Pflegedienstes). In seltenen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass der ermittelte Pflegegrad niedriger ist als zuvor eventuell angenommen, oder dass der Antrag abgelehnt wird. Besprechen Sie das bitte mit den jeweiligen Dienstleistern (zum Beispiel mit Pflegediensten), um Nachteile zu vermeiden.
Sollten wir Sie ausnahmsweise später als 25 Tage nach Eingang des Antrags über den festgesetzten Pflegegrad informieren, erhalten Sie außerdem zusätzliche Zahlungen (70 Euro pro Woche). Diese werden automatisch nach der Prüfung der Fristüberschreitung an Sie überwiesen.

Sonderfall "Eilanträge"

Befinden Sie sich stationär im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung, und wird von dort aus ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, um die Pflege in Ihrer häuslichen Umgebung nach der Entlassung sicherzustellen, handelt es sich um einen "Eilantrag". Nach Eingang Ihres Antrages gilt dann eine Frist von 5 Arbeitstagen, innerhalb derer eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst stattfinden muss. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich in einem Hospiz befinden oder ambulant palliativ versorgt werden.

Befinden Sie sich in Ihrer häuslichen Umgebung, und wurde durch Ihre Pflegeperson Pflegezeit oder Familienpflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt, handelt es sich ebenfalls um einen Eilantrag. In diesen Fällen muss die Begutachtung innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen.

Sonderfall "Fristverlängerungen"

Es gibt Situationen, in denen sich die Frist für die Festsetzung des Pflegegrads verlängern kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie selbst einen geplanten Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst aus persönlichen Gründen verschieben. Gleiches gilt, wenn Sie nach dem bereits gestellten Pflegeantrag eine Behandlung im Krankenhaus oder in der Reha beginnen. In diesen Fällen kann sich die Mitteilung des Pflegegrads durch uns verzögern. Für die Zeit der Frist-Unterbrechung erhalten Sie von uns keine Entschädigungszahlung.

Verpflichtungen für Pflegeversicherungen im Einzelnen

Als Pflegeversicherung sind wir verpflichtet, folgende Fristen bei der Bearbeitung von Pflegeanträgen einzuhalten.

Art des Pflegeantrags

Geltende Fristen für Pflegeversicherungen bis zur Mitteilung des Pflegegrads

Erstantrag

25 Arbeitstage

Höherstufungsantrag bei ambulanter Versorgung oder Pflegegrad 1 und stationärer Versorgung

25 Arbeitstage

Eilanträge durch Klinik (auch Reha und Hospiz) während stationären Aufenthalts, oder palliative Versorgung zuhause

5 Arbeitstage

Eilanträge bei häuslicher Versorgung und gleichzeitiger Pflegezeit oder Familienpflegezeit der Betreuungsperson

10 Arbeitstage